Verwaltungsgerichtshof AW 92/02/0039

AW 92/02/0039Verwaltungsgerichtshof06.07.1992

Regest

Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 92/02/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.1992

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag NICHT STATTGEGEBEN.

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