Verwaltungsgerichtshof 92/02/0029

92/02/0029Verwaltungsgerichtshof30.04.1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 6.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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