Verwaltungsgerichtshof 92/01/1110

92/01/1110Verwaltungsgerichtshof26.11.1993

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/1110

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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