Verwaltungsgerichtshof 92/01/1022

92/01/1022Verwaltungsgerichtshof31.05.1995

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/1022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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