Verwaltungsgerichtshof 92/01/1000

92/01/1000Verwaltungsgerichtshof08.07.1993

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/1000

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.07.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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