Verwaltungsgerichtshof 92/01/0955

92/01/0955Verwaltungsgerichtshof29.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0955

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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