Verwaltungsgerichtshof 92/01/0924

92/01/0924Verwaltungsgerichtshof29.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0924

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1993

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in Höhe von je S 505,-- (insgesamt S 1.515,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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