Verwaltungsgerichtshof 92/01/0847

92/01/0847Verwaltungsgerichtshof09.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0847

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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