Verwaltungsgerichtshof 92/01/0824

92/01/0824Verwaltungsgerichtshof14.10.1992

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Inhalt des Spruches Diverses Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0824

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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