Verwaltungsgerichtshof 92/01/0763

92/01/0763Verwaltungsgerichtshof16.12.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0763

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Tiroler Rechtsanwaltskammer Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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