Verwaltungsgerichtshof 92/01/0758

92/01/0758Verwaltungsgerichtshof07.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0758

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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