Verwaltungsgerichtshof 92/01/0750

92/01/0750Verwaltungsgerichtshof23.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0750

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer für Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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