Verwaltungsgerichtshof 92/01/0742

92/01/0742Verwaltungsgerichtshof22.02.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0742

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1995

Spruch

1. Der vom Zweitbeschwerdeführer angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Zweitbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. Die von der Erstbeschwerdeführerin erhobene Beschwerde wird hingegen als unbegründet abgewiesen.

Die Erstbeschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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