Verwaltungsgerichtshof 92/01/0727

92/01/0727Verwaltungsgerichtshof22.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0727

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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