Verwaltungsgerichtshof 92/01/0726

92/01/0726Verwaltungsgerichtshof14.10.1992

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Inhalt des Spruches Diverses Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0726

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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