Verwaltungsgerichtshof 92/01/0722

92/01/0722Verwaltungsgerichtshof30.11.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0722

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben je zur Hälfte dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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