Verwaltungsgerichtshof 92/01/0718

92/01/0718Verwaltungsgerichtshof30.11.1992

Regest

Behördenbezeichnung Behördenorganisation Behördenorganisation Unterschrift Genehmigungsbefugnis Unterschrift des Genehmigenden Zurechnung von Organhandlungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0718

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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