Verwaltungsgerichtshof 92/01/0703

92/01/0703Verwaltungsgerichtshof05.11.1992

Regest

"zu einem anderen Bescheid"

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0703

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.11.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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