Verwaltungsgerichtshof 92/01/0612

92/01/0612Verwaltungsgerichtshof16.12.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0612

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Erstbeschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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