Verwaltungsgerichtshof 92/01/0609

92/01/0609Verwaltungsgerichtshof29.07.1992

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und Mutwillensstrafen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0609

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.07.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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