Verwaltungsgerichtshof 92/01/0595

92/01/0595Verwaltungsgerichtshof14.10.1992

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt Verfahrensmängel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0595

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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