Verwaltungsgerichtshof 92/01/0594

92/01/0594Verwaltungsgerichtshof25.11.1992

Regest

Parteiengehör Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0594

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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