Verwaltungsgerichtshof 92/01/0589

92/01/0589Verwaltungsgerichtshof14.10.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0589

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1992

Spruch

Der Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Wien vom 12. Juli 1990, Zl. Vs 1727/90, ist rechtswidrig.

Das Kostenersatzbegehren der mitbeteiligten Partei wird zurückgewiesen.

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