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92/01/0560•Verwaltungsgerichtshof 92/01/0560
92/01/0560Verwaltungsgerichtshof04.11.1992
freie Beweiswürdigung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Abstandnahme vom Parteiengehör Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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