Verwaltungsgerichtshof 92/01/0558

92/01/0558Verwaltungsgerichtshof16.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0558

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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