Verwaltungsgerichtshof 92/01/0479

92/01/0479Verwaltungsgerichtshof04.11.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0479

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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