Verwaltungsgerichtshof 92/01/0453

92/01/0453Verwaltungsgerichtshof05.11.1992

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0453

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.11.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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