Verwaltungsgerichtshof 92/01/0326

92/01/0326Verwaltungsgerichtshof16.09.1992

Regest

Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Zurückziehung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0326

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

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