Verwaltungsgerichtshof 92/01/0315

92/01/0315Verwaltungsgerichtshof23.09.1992

Regest

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0315

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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