Verwaltungsgerichtshof 92/01/0190

92/01/0190Verwaltungsgerichtshof06.05.1992

Regest

Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Zurückziehung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0190

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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