Verwaltungsgerichtshof 92/01/0136

92/01/0136Verwaltungsgerichtshof01.07.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0136

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.