Verwaltungsgerichtshof 92/01/0077

92/01/0077Verwaltungsgerichtshof16.09.1993

Regest

Bescheidbegriff Bescheidcharakter Diverses Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Androhungen Aufforderung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.