Verwaltungsgerichtshof 92/01/0032

92/01/0032Verwaltungsgerichtshof26.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Rechtsanwaltskammer Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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