Verwaltungsgerichtshof 92/01/0020

92/01/0020Verwaltungsgerichtshof06.05.1992

Regest

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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