Verwaltungsgerichtshof 92/01/0006

92/01/0006Verwaltungsgerichtshof18.03.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1992

Spruch

Die Behandlung der Beschwerde wird gemäß § 33a VwGG abgelehnt.

Die Parteien haben den ihnen im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof erwachsenen Aufwand selbst zu tragen.

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