Verwaltungsgerichtshof 92/01/0002

92/01/0002Verwaltungsgerichtshof08.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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