Verwaltungsgerichtshof 91/19/0391

91/19/0391Verwaltungsgerichtshof09.03.1992

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Parteiengehör Rechtliche Würdigung Parteiengehör Parteiengehör Allgemein Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0391

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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