Verwaltungsgerichtshof 91/19/0378

91/19/0378Verwaltungsgerichtshof27.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0378

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 6.065,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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