Verwaltungsgerichtshof 91/19/0366

91/19/0366Verwaltungsgerichtshof27.04.1992

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0366

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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