Verwaltungsgerichtshof 91/19/0356

91/19/0356Verwaltungsgerichtshof23.03.1992

Regest

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0356

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1991190356.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.