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91/19/0356•Verwaltungsgerichtshof 91/19/0356
91/19/0356Verwaltungsgerichtshof23.03.1992
Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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