Verwaltungsgerichtshof 91/19/0352

91/19/0352Verwaltungsgerichtshof20.02.1992

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0352

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1991190352.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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