Verwaltungsgerichtshof 91/19/0333

91/19/0333Verwaltungsgerichtshof17.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0333

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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