Verwaltungsgerichtshof 91/19/0327

91/19/0327Verwaltungsgerichtshof17.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0327

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Kostenausspruch wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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