Verwaltungsgerichtshof 91/19/0320

91/19/0320Verwaltungsgerichtshof20.02.1992

Regest

Behördenbezeichnung Amtssiegel Fertigungsklausel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0320

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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