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91/19/0318•Verwaltungsgerichtshof 91/19/0318
91/19/0318Verwaltungsgerichtshof17.02.1992
Ermessen freie Beweiswürdigung GmbH Geschäftsanteil
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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