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91/19/0312•Verwaltungsgerichtshof 91/19/0312
91/19/0312Verwaltungsgerichtshof25.11.1991
Familienangehörige Lebensgefährtin Kinder VwRallg7Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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