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91/19/0303•Verwaltungsgerichtshof 91/19/0303
91/19/0303Verwaltungsgerichtshof17.02.1992
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung derGesetzesmaterialien
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen von insgesamt S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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