Verwaltungsgerichtshof 91/19/0273

91/19/0273Verwaltungsgerichtshof14.10.1991

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen Unterschrift des Genehmigenden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0273

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1991
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1991:1991190273.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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