Verwaltungsgerichtshof 91/19/0271

91/19/0271Verwaltungsgerichtshof27.04.1992

Regest

Verfahrensrecht AVG Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0271

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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