Verwaltungsgerichtshof 91/19/0244

91/19/0244Verwaltungsgerichtshof28.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/19/0244

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1991
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1991:1991190244.X00

Spruch

Der Bescheid wird im angefochtenen Umfang wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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